Kategorie: Allgemein

Photovoltaikanlage mit Lithium-Speicher

Die Firma Behrschmidt wird von DAN-WOOD mit der Photolvoltaikanlage beauftragt.
Wir erhalten eine Photovoltaikanlage mit 5.400 Watt mit Lithium-Speicher.

Hauptkomponenten der Ausführung:
– Solarmodule des Herstellers Trina in Ausführung Trinasmart Typ TSM270DC05.08 (Speicherversion)
Trinasmart sind vollständig modulintegrierte Einzeloptimierer und ermöglichen zusammen mit dem zugehörigen Monitoring höchste Effizienz bei Betrieb und Wartung. Die Leistungsoptimierer sorgen für maximale Energieproduktion auch an trüben Tagen oder während temporärer Verschattungen. Via kostenlosem 20-jährigen Monitoring-Portal, das über Handy-App oder PC genutzt werden kann, ist eine Echtzeitüberwachung und Visualisierung möglich. Hierfür muss ein Internetanschluss für den Datenversand bauseits vorhanden sein.

– Solarwechselrichter Fabrikat Kaco, Stecca, ABB bzw. bei der Speicherversion als integriertes System mit verlustarmer DC-Hochvoltladung im Akku

– Auslegung als 70%-Einspeisesystem für die Einsparung des sonst benötogten EVU-seitigen Rundsteuerempfängers (rd. 400,- € nett z. B. durch Bayernwerk zzgl. Installationskosten sind rechnerisch weit unvorteilhafter als die 70% Kappung). Beim Speicher ist dies abweichend je nach Förderpaket nicht nötig. Es wird eine geringere maximale Einspeisespitzenleistung zugelassen. Diese Spitzen werden im Speicher aufgenommen und führen zur netzdienlichen gleichmäßigeren Unterstützung des Stromnetzes.

– Smart-Grid-Kopplung mit Wärmepumpe
Immer wenn günstiger Strom da ist, wird nicht nur der Speicher gefüllt, sondern auch die Wärmepumpe kann damit dann Wärme in Form von Brauch- oder Heizwasser produzieren. Es handelt sich vereinfacht um einen Energiespeicher in Warmwasserform.

– Die erzeugte Energie wird vorrangig immer zuerst im Haus verbraucht.

– Unterkonstruktion typgeprüft und für Systemstatistiken zugelassen seitens DEKRA in Ausführung Alu und Edelstahl

Förderung der Speicher (Akku)
Speicher sind zur Verbesserung der Stromnetze förderfähig. Z. B. im KFW-Programm 7 bzw. ab 04/2016 im 10.000-Dächer-Programm Bayern. Die Förderung ist von weiteren Faktoren wie Anlagengröße usw. abhängig und wird im Einzelfall mit dem Kunden abgesprochen.

Durchzuführende Vorbereitungen und Arbeiten für die Photolvoltaikanlage mit Lithium Speicher:
 
– die komplette Anlagenanmeldung und Abklärungen beim zuständigen Netzbetreiber
– Abstimmung der Bautätigkeit mit der zuständigen Bauleitung von DAN-WOOD
– Aufbau des kompletten Systems innerhalb des vorliegenden Bauzeitplans
– den kompletten Anschluß der Anlage an den Wechselrichter
– Anbindung der Gestellsysteme an einen Schutzpotenzialausgleich
– Erstellen aller benötigten Meßprotokolle, Schalt- und Lagepläne für Probelauf usw.
– Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage mit zuständigem EVU und Tausch des Stromzählers
– schlüsselfertige Komplettanlage mit Leistungsgrenze AC-Einbindung des Wechselrichters in den Zählerschrank des DAN-WOOD-Hauses
– Unterstützung bei der nätigen Anlagenanmeldung im Portal der Bundesnetzagentur
– Einbindung der Photovoltaikanlage in die Haus-Elektroinstallation nach Kundenwunsch und festzulegendem Aufstellungsort des Wechselrichters

Die Firma Behrschmidt erledigt auch die LAN-Verkabelung (Netzwerktechnik in die jeweiligen Räume mit EDV-Leitungen und Anschlussdosen dazu für Medienserver u.ä.), über die wir uns allerdings noch keine konkreten Gedanken gemacht haben.

"KfW 153: energieeffizient Bauen" und das "10.000-Häuser-Programm"

Unser KfW-Kredit (153) ist nun auch in trockenen Tüchern. 

Nachdem unsere Bank nach mehrmaligem (man könnte fast sagen: mehrmonatigem) Anmahnen von unserem Hausverkäufer alle Unterlagen zur Beantragung des KfW-Kredits erhalten hat, konnten wir diesen nun auch unterschreiben!

Die Firma Danwood musste eine Fachunternehmererklärung ausfüllen lassen. Diese Erklärung beinhaltet die folgenden zusätzlichen Anforderungen des KfW-Effizianzhaus 40 Plus-Pakets der Anlage zum Merkblatt Energieeffizient Bauen (153) inklusive der dazugehörigen technischen Mindestanforderungen, die da wären:

– Eine stromerzeugende Anlage auf Basis erneuerbarer Energien
– Ein stationäres Battiereiespeichersystem (Stromspeicher)
– Eine visualisierung von Stromerzeugung und Stromverbrauch über ein eintsprechendes Benutzerinterface

Der verantwortliche Fachunternehmer muss bestätigen, dass die Bedingungen für die förderfähige Maßnahme eingehalten werden und die Unterlagen für Planung und Durchführung des geförderten Vorhabens zu Prüfzwecken zur Verfügung gestellt werden können. In unserem Fall ist das die Firma Behrschmidt Automation aus Neudrossenfeld, die die Photovoltaikanlage bei uns verbaut.

Merkblatt KfW 153 – energieeffizient Bauen

Mitte Oktober hat auch unser Vertrieb auch die Förderung aus dem 10.000-Häuser-Programm beantragt.

Diese ist in die komplette Finanzierung bereits mit eingerechnet.
Den Antrag für das 10.000 Häuser-Programm hat er uns für unsere Unterlagen zugesandt. Die Förderungen wurden beantragt, allerdings kann es passieren, dass wir über die Bewilligung erst im Januar informiert werden, da die Zuschüsse momentan eingefroren wurden.

Zur Beantragung muss das verantwortliche Unternehmen, ebenfalls die Firma Behrschmidt Automation, eine Erklärung für den Technik-Bonus ausfüllen.

Den Technik-Bonus, den Energie-Bonus Bayern – 10.000-Häuser-Programm  kann man beantragen für:
T1: Wärmepumpensystem (Speicher, Energiemanagementsysten, Smart Grid Ready)
T2: Kraft-Wärme-Kopplung (Speicher, Energiemanagementsystem)
T3: Netzdienliche Photovoltaik mit Kappung von Erzeugungsspitzen (Energiemanagementsystem)
T4: Solarwärmespeicherung
T5: Holzkessel mit Brennwerttechnik oder Partikelabscheider

Die genaue Bezeichnung entnimmt der Verantwortliche den Merkblättern des Programms. Darin ist auch die Höhe Technikbonus verzeichnet.

Ebenso wie bei der KfW muss auch hier der Verantwortliche bestätigen, dass die Bedingungen für die förderfähige Maßnahme eingehalten werden und die Unterlagen für Planung und Durchführung des geförderten Vorhabens zu Prüfzwecken zur Verfügung gestellt werden können.

Richtlinien zum 10.000-Häuser-Programm
Merkblatt T1
Merkblatt T2
Merkblatt T3
Merkblatt T4
Merkblatt T5

Ablauf der Bemusterung – Hausspezifikation Teil 1 und 2 und Elektrobemusterung

Gestern haben wir nach über 7 Wochen (!) endlich unsere Werkspläne nach der Elektrobemusterung erhalten!

An die langen Wartezeiten auf neue Pläne werden wir uns wohl nie gewöhnen. Man hat zwischendurch immer wieder das Gefühl, dass gar nichts vorwärts geht!

Angefangen haben wir im Februar.
Den ersten Beratungstermin hatten wir am 11.02.16. Wir hatten mit dem Vertrieb schon festgelegt, welches Haus es werden soll. Ein Danwood Point 157 A mit gespiegeltem Grundriss, 1m Kniestock, ein normales Satteldach, eine Dachgaube auf der Südseite und den Grundriss um 1m verlängert, um ein größeres Wohn-/Esszimmer und größere Kinderzimmer zu bekommen, in der Küche eine Wand und evtl. eine Photovoltaikanlage. Dazu wollten wir eine Doppelgarage. Der Vertrieb hat auch gleich eine Buchentreppe, zweifarbeige Fenster (innen weiß, außen anthrazit) und eine Bemusterungspauschale mit eingeplant, weil zwar sehr viel von der Ausstattung Standard (d.h. ohne Aufpreis) ist, man aber durchaus einplanen muss, dass man z.B. teurere Wasserhähne oder hier und da eine Steckdose mahr haben möchte.

Das erste Angebot mit noch nicht aktualisierten Plänen haben wir am 04.03.16 erhalten. Zu dieser Zeit hatte ich noch gehofft, das wir dieses Jahr noch umziehen können 😦
Was mich da noch nicht weiter gestört hat, war, dass die E-Mail begann mit: „ich bitte Sie vielmals um Entschuldigung für die späte E-Mail. Sie haben ja mit meiner Frau gesprochen, musste spontan auf ein Meeting. Im Anhang habe ich Ihnen das neue Angebot und die ,,alten Pläne“ zwecks der Außenansichten beigefügt.“ 
Wie wir im laufe der Zeit merkten, sollte das zur Gewohnheit werden, dass wir lange auf Antworten oder richtige Pläne warten mussten.

Der zweite Termin beim Danwood Vertrieb in Himmelkron war dann am 18.05.16.
Bei diesem Termin haben wir dann genau besprochen, auf welcher Seite das Haus länger werden soll, wie wir in der Küche eine Wand einziehen möchten und wo die Küchentüren sein sollen. Auch die ersten Änderungen an den Fenstern haben wir schon vorgenommen. Wir haben schon festgelegt, dass wir eine Luft-Wärmepumpe möchten mit Fußbodenheizung, einen Elektroheizkörper im Bad und eine Photovolaikanlage. Dafür haben wir die Dachgaube wieder gestrichen.

In der Zwischenzeit haben wir unsere Angaben mit Flunummer, und Adresse des Bauplatzes mit einem Lageplan dem Vertrieb noch zusenden sollen. Das muss in den Bauvertrag, den wir gerne schon unterschrieben hätten. Aber unser Hausverkäufer wollte offenbar noch nicht.

Am 21.05.16 wollten wir uns ein paar Küchen anschauen und haben spontan schon eine gefunden und planen lassen! Den fertigen Küchenplan brauchen wir später zur Hausplanung. Vor allem wegen der Wasseranschlüsse und Steckdosen. Mehr zum Küchenkauf im Post „Wir wollten nur mal gucken“

Am 08.06.16 haben wir eine E-Mail mit dem Betreff :Kostenaufstellung für die Finanzierung BV:Fam. Pfaffenberger“ erhalten. Das ganze nennt sich Hausspezifikation Teil I. Dazu gehört vor allem die Architektur des Hauses mit ersten Details.
In diesem Anbebot (auch in den vorherigen) waren bereits sämtliche möglichen Baunebenkosten mit eingerechnet.
Die Fensteränderungen waren in den mitgeschickten Plänen leider (wieder) noch nicht nicht berücksichtigt und das eingezeichnete Dach hatte eine Neigung von 30°, was bei einem Kniestock von 1m mehr als seltsam aussah. Wir hätten wohl extra dazu sagen sollen, dass das Dach dann auch zum Haus passen soll!

In der Zwischenzeit versuchte unsere Bank die fehlenden Angeben, die für die Finanzierung notwendig waren, von unserem Hausverkäufer zu erhalten. Aber wie es zur Gewohnheit werden sollte, musste auch die Bank länger auf Antworten warten, weil unser Hausverkäufer, nach seinen Angaben entweder selber noch auf Daten wartet, viel zu tun hat oder spontan auf Schulung musste….Das sollten wir in der nächsten Zeit noch öfter zu hören bekommen oder in E-Mails lesen!

Die nächste Zeit haben wir damit verbracht, unsere Fenster und das Dach selber in die Pläne einzuzeichnen.

Wir hätten zu dem Zeitpunkt schon gerne den Hausvertrag unterschrieben, aber unser Hausverkäufer  wollte erst noch einen Termin mit dem Architekten und der Bodenplattenfirma auf dem Grundstück dazwischen schieben.

Dieser war dann am 21.06.16 und wir konnten mit der Bodenplattenfirma die Rigole (wir müssen lt. Bebauungsplan das Oberflächenwasser auf dem Grundstück versickern), eine Zisterne und die Schotterarbeiten besprechen. Der Architekt hat das Grundstück nivelliert und den Standort des Hauses und der Doppelgarage mit uns festgelegt.

Bereits am nächsten Tag war der digitale Lageplan in meinem E-Mail-Postfach! Es lag also nicht am Architekten, dass es immer so lange dauert! 

Am 30.06.16 erhielten wir wieder neue Hauspläne per E-Mail mit dem Text: „anbei die neuen Pläne…. , ich hoffe, das diese jetzt passen bis auf kleine Änderungen.  Bitte Entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten.“ Wie wir in der nächsten Zeit feststellen mussten, ist es immer notwendig ALLES auf den Plänen durchzuschauen, weil immer wieder was auftauchen sollte!

Danach am 01.07.16 kam es endlich zum heiß ersehnten Termin! Wir haben den „Bauvertrag über die Lieferung und Montage eines Dan-Wood Fertighauses“ unterschrieben! (Mehr dazu im gleichnamigen Post)
Wir haben bei diesem Termin auch schon die Küchenplanung mit abgeben können.
Aus irgendwelchen Gründen hat die unser Hausverkäufer im August nochmal angefordert….

Wir haben an diesem Termin auch schon erste Details in der dortigen Ausstellung genauer angeschaut. Z. B. Dacheindeckung, Fallrohre, Fensterbretter, Türgriffe, Laminat und Treppenmuster.

Jetzt waren wir also offiziell Kunden bei Danwood. Alle vorherigen Leistungen liefen über den Architekten und auf das Risiko des Hausverkäufers/des Vertriebs und hatten mit Danwood selber noch nichts zu tun. Das ist leider das ärgerliche an der Sache, weil man sich zwar mit der Bemusterung beeilen kann, die Stelltermine aber auch nach dem Datum vom Vertrag vergeben werden. Wenn also Kunden aus unserer Region schon im Frühjahr unterschrieben haben und zur gleichen Zeit mit der Planung fertig sind, kommen die zuerst dran.

Am selben Tag haben wir noch den Bemusterungslink erhalten und konnten also mit der Hausspezifikation Teil II beginnen. Endlich!

Zur Hausspezifikation Teil II gehört alles, außer die Elektroplanung. Um diese machen zu können, muss die Anzahlung von 5% bei Danwood eingegangen sein und dann erst kommen die ersten Werkspläne.

In der Zwischenzeit haben wir am 05.07.16 neue Hauspläne erhalten. Dieses Mal von Architekten selbst. 

Nach ein paar Telefonaten und E-Mails später hatten wir das Haus soweit, wie es aussehen sollte.

Dazwischen haben wir in einer schnellen Aktion die Bauplanmappen erhalten. Dazu mehr im Post über den Bauantrag 😉

Am 28.07.16 hatten wir einen Termin bei Keramundo – Welt der Fliesen in Nürnberg.
Wir hatten eine super Verkäuferin und waren mit dem Fliesenaussuchen eigentlich schnell fertig.
Die Verkäuferin hat uns auch gleich die passende Verfugung empfohlen und beraten, wie wir die Fleisen am besten verlegen lassen sollen.

Am 05.08.16 hatten wir wieder einen Termin bei Danwood in Himmelkron, um die Bemusterung zu besprechen. An diesem Termin haben wir mit Hilfe einer uns vorab übersandten und von uns vorausgefüllten Liste folgendes festgelegt:

Haus außen: 
Dacheindeckung, Schornsteinkopf, Dachüberstandsverkleidung, Dachflächenfenster, Dachrinnen und Fallrohre, Fassadenfarbe, Reibe- oder Scheibeputz, Fenster, Fenstergriffe, Fensterverglasung, Außenfensterbänke, Farbe der Rolläden, Farbe der Führungsschienen der Rolläden, Außen-Haustür, Außen-Haustür Verglasung, Drückergarnitur der Außentür, Farbe der Stahlstange für Fluchtfenster. (Fanzösische Balkone oder Balkongeländer würden noch dazukommen – haben wir aber nicht)

Haus innen:
Innenfensterbänke, Innentüren, Türgriffe, Treppe – Holzart, Treppe – welche Pfosten, Treppe – welche Geländerstäbe (zusätzliches Geländer – Sicherung der Kelleröffnung und Treppe ins Untergeschoss gehören noch dazu – haben wir aber nicht)

Innenausbau:
Wände: Raufasertapete mittel oder triplex bzw. Glasfasertapete oder glatte Wände,
Fußbodenfliesen: Küche, Diele, Hauswirtschaftsraum, Speise oder sonstiger Raum (wir haben Fliesen auch im Flur unten und im Wohn-/Esszimmer gegen Aufpreis), Sockelleisten in diesen Räumen, Gäste-WC, Bad Dachgeschoss, Verlegungsart der Fußbodenfliesen (diagonal oder gerade), Fugenfarbe  
Wandfleisen: Gäste-WC, Bad Dachgeschoss, über 1,20m hoch verfliest, Fugenfarbe Wand, Kantenausführung (Schienenart und Material)

Laminat bzw. Teppiche: Wohnen/Essen Erdgeschoss (wir haben hier Fliesen gegen Aufpreis), Sockelleisten im Wohnen/Essen, Übergeng zwischen Bodenbelägen, evtl. vorhandenes Extra-Zimmer (Arbeiten), Zimmer und Flur im Dachgeschoss (hier wäre Teppichboden vorgesehen, wir haben aber Laminat gegen Aufpreis), Sockelleisten in diesen Zimmern, Leisten zwischen den Bodenbelägen

Sanitärobjekte:
Gäste-WC: Betätigungsplatte, Toilette, Waschbecken, Waschbecken-Armatur, zusätzliche Sanitärobjekte (Dusche im Erdgeschoss mit Duschbecken, Armatur und Duschkabine)
Sanitärobjekete im Bad Obergeschoss: Betätigungsplatte, Toilette, Waschbecken, Waschbecken-Armatur, Badewanne, Badewannenset, Duschbecken, Duschkabine bzw. Tür bei Nischendusche, Dusch-Armatur, Dusch-Set, evtl. zusätzliche Sanitärobjekte
Es wurde auch in einen extra Plan genau eingezeichnet, welche Fliesen wo hinkommt.

Haustechnik: 
Heizung (Wärmepumpe/Gas), Heizkörper/Fußbodenheizung, Elektroheizkörper im Bad, Lüftungsanlage, Sonnenkollektoren, Photovoltaik, Elektroschalter, Klingel

Sonstiges: Vordach, Glasschiebetüren Küche

Bin mal gespannt, wann wir die Tür der Garage und die Garagentore festlegen. Einkalkuliert wurden anthrazitfarbene Sektionaltore aber es wurde bisher nirgends fesgehalten, wo sich die Tür an der Garage befinden soll. 

Der Bauantrag war zu dieser Zeit in der Gemeinde schon durch und zur Weiteren Bearbeitung im Landratsamt.

Am 17.08.16 hat unser Hausverkäufer nochmal nach den Küchenplänen gefragt. Diese hatten wir am 01.07.16 beim Vertragsabschluss schon abgegeben. Angeblich kann man sie nicht mehr richtig lesen, wenn er sie scannt …..Aha – wir hatten eine andere Vermutung

Am 25.08.16 haben wir die Baugenehmigung erhalten und gleich an den Vertrieb weitergeleitet. Wir könnten also loslegen! Leider sind wir mit der Planung noch nicht fertig, was teilweise an den langen Wartezeiten auf unsere Pläne liegt.
 
Nachdem wir Mitte August die erste Anzahlung an Danwood geleistet hatten, haben wir auf die Werkspläne für die Elektroplanung gewartet. Nach Erhalt der letzten Pläne haben wir diese zu Hause schon besprochen.

Am 13.09.16 war es dann soweit. Wir hatten einen Termin zur Elektroplanung. Zur Freude kam ein bitterer Beigeschmack… In diesen Plänen, die nun Danwood und nicht mehr der Architekt fertigt, waren Sachen eingezeichnet, die wir schon in der Planung abgeschlossen hatten. Z.B. war außen eine optionale Pergola eingezeichnet, falsche Fenster im Wohnzimmer, der falsche Bodenbelag im Flur unten und ein überflüssiger Heizkörper im Technikraum. Sowas sollte in der Folgezeit noch öfter passieren.
Nach 2 oder 3 Stunden hatten wir den Platz für jeden einzelnen Lichtschalter, alle Lichtauslässe (wo die Lanpen hängen), jede Steckdose, jeden Schalter für die elektrischen Rollos und alle Ferseh- und Internetanschlüsse festgelegt. Das war bislang der anstrengendste Termin!
Mit der Einrichtung des Technikraumes waren wir auch noch nicht ganz glücklich, weil kaum Platz für die Waschmaschine war. 

Am 14.09.16 musste ich eine Korrektur-E-Mail hinterherschicken, weil gegen Ende des langen Termins eine Steckdosenkombi im Plan falsch eingezeichnet war, was wir aber wegen nachlassender Konzentration nicht mehr gemerkt haben.

Nach Aussage unseres Hausverkläufers sollte es eigentlich schnell gehen, bis die Werksplanung mit den Elektrosachen wieder da ist. …Sollte!

Ab Mitte Oktober haben wir angefangen nachzufragen. Mehr dazu im Post „Neues Hobby – Pläne korrigieren“ 

Damit wären Hausspezifikation Teil I und II und die Elektroplanung von unserer Seite fertig. 

Gestern war dann der heiß ersehnte Elektroplan in meinem E-Mail-Postfach! Wir wollten den umbedingt vorab per Mail.

Jetzt sind wir wieder dabei, diesen akribisch auf Fehler zu untersuchen, um an unserem Termin am kommenden Montag keinen Fehler zu machen.

Zur weiteren Vorgehensweise: 
Unser Haus geht bei Danwood erst in Produktion, wenn alle Pläne einen Stempel haben, dass diese nicht mehr verändert werden und von allen Beteiligten (Vertrieb und Bauherren) unterschrieben wurden und eine detaillierte Finanzierungsbestätigung bei Danwood angekommen ist.
Auf dieser Finanzierungsbestätigung stehen alle fälligen Abschlagszahlungen. Die Finanzierungsbestätigung ist von der Bank zu unterschreiben.
Dann erst plant Danwood alle mit dem Haus zusammenhängenden Arbeiten, koordiniert die Arbeiten der Partnerunternehmen, die z.B. für Bodenplatte und Photovoltaikanlage zuständig sind und teilt uns einen Stelltermin mit.

Jetzt bleibt nur noch zu hoffen, dass wir dieses Mal soweit kommen!

BG BAU – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft – Exkurs in die Pflichten eines Bauherren

In der Zwischenzeit hat uns ein Schreiben der BG BAU erreicht.

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft BG BAU ist der zuständige Unfallversicherungsträger für Eigenbauarbeiten.

Die BG BAU als ein Träger der gesetzlichen Unfallversicherung hat die Aufgabe, Mitgliedsunternehmen zu beraten sowie die Prävention auf Baustellen und in den Unternehmen zu betreiben (Unfallverhütung). Außerdem gehören Rehabilitation der Verletzten nach Unfällen und die Entschädigung von Versicherungsfällen dazu.

Die BG BAU erfasst alle gewerbsmäßigen und nicht gewerbsmäßigen Unternehmen, die Bauwerke des Hoch- und Tiefbaus bzw. Teile davon errichten, umbauen, instand halten, ausbessern, modernisieren oder abbrechen einschließlich der hierfür notwendigen Vorbereitungs- und Nebenarbeiten. 

Sofern man das Bauvorhaben nicht selbst anmeldet, ist die zuständige Behörde, die die Bauerlaubnis erteilt, verpflichtet, der BG BAU die Daten die zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben notwendig sind, zu übermitteln (§ 195 Abs. 3 Sozialgesetzbuch – SGB VII).

Die Gemeinde hat also Namen und Anschrift der Bauherren, den Ort und die Art der Bauarbeiten, den Baubeginn sowie die Höhe der im baubehördlichen Verfahren angegebenen festgestellten Baukosten mitgeteilt.

Der Baubeginn steht bei uns allerdings noch nicht fest, deswegen hat man uns auf telefonische Nachfrage bei der BG BAU mitgeteilt, dass wir bis dahin auch noch nichts veranlassen müssen.

Pflichten des Bauherren als Eigenbauunternehmer:

Der Eigenbauunternehmer hat gegenüber der Berufsgenossenschaft die gleichen Verpflichtungen wie ein gewerblicher Unternehmer. 

Hierzu gehören: 
– die Erfüllung der Mitteilungs- und Auskunftspflichten
– die Beachtung der Anforderungen aus staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzvorschriften
– die Meldung von Arbeitsunfällen
– die Erfüllung der Beitragspflicht

Beitragspflichtig sind alle Unternehmer für deren Unternehmen/Bauvorhaben Versicherte tätig werden. Für die Übernahme des Unfallrisikos und die hieraus evtl. resultierenden Entschädigungsansprüche werden Beiträge erhoben.

Unter Berücksichtigung der jahresbezogenen maßgeblichen Berechnungsfaktoren betrug der Beitrag je Helferstunde z. B. in 2015:
– in den alten Bundesländern 1,40 €
– in den neuen Bundesländern 1,19 €
Der Mindestbeitrag betrug 100,- €


Als Bauherr ist es wichtig, den Überblick über alle am eigenen Bauvorhaben mithelfenden Personen zu behalten. Daher sind wir als Unternehmer von Eigenbauarbeiten verpflichtet, fortlaufende Aufzeichnungen über den Einsatz von Helfern zu führen. Die BG BAU empfiehlt dazu, ein uns übersandtes Bautgebuch zu verwenden. Diese Aufzeichnungen müssen wir mindestens 5 Jahre aufbewahren und auf Verlangen vorlegen (§165 Abs. 4 SGB VII).

Es ist eine Bauherrenauskunft auszufüllen, auch wenn keine oder noch keine Eigenbauarbeiten ausgeführt werden.

1. Angaben zum Bauherren
– evtl. Mitbauherren
Bauherr ist, wer auf seine Verantwortung eine Bauliche Maßnahme vorbereitet/ausführt oder vorbereiten/ausführen lässt. Bauherr ist dabei in der Regel derjenige, dem die Baugenehmigung erteilt wird und/oder der im Grundbuch als Eigentümer des Grundstücks eingetragen ist. Führt der Bauherr einzelne oder alle Bauarbeiten mit oder ohne Einsatz von Hilfskräften selbst aus, so ist der Bauherr Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten (Eigenbauunternehmer). Für die Dauer der nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten gehört der Bauherr der zuständigen Berufsgenossenschaft an (§ 136 Abs. 1 SGB VII). Schließen sich mehrere Bauherren zusammen, haftet die Bauherrengemeinschaft wie eine GbR.

2. Angaben zum Bauvorhaben
– Baustellenanschrift
– Baugegenstand (z. B. Einfamilienhaus mit Doppelgarage)
– Baukosten

3. Beginn der Arbeiten

4. Abschluss der Arbeiten

5. Hat sich seit dem Baubeginn ein Unfall eines Helfers ereignet?
– Angaben zur verletzten Person
Arbeitsunfälle sind der Berufsgenossenschaft umgehend anzuzeigen. Hierzu steht auf der Internetseite das entsprechende Formular der Unfallanzeige zur Verfügung.

Tödliche Arbeitsunfälle und solche, bei denen mehr als drei Personen verletzt wurden, sind der Berufsgenossenschaft sofort telefonisch anzuzeigen

Auch Unternehmer nicht erwerbsmäßiger Bauarbeiten sind zur Einhaltung sämtlicher Präventionsmaßnahmen aufgrund der gültigen staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regeln auf Baustellen verpflichtet.  Bei Verstößen gegen Unfallverhütungsvorschriften und bei vorsätzlicher Zuwiederhandlung gegen vollziehbare Anordnungen nach § 19 SGB VII muss mit einem Bußgeld bis zu 10.000,- € gerechnet werden.

6. Erstellung des Bauvorhabens:
Hier sind Angaben zu machen, wer die Bauarbeiten ausführt. Werden folgende Arbeiten von Eigenbauhelfern, dem Bauherren und/oder Ehegatten oder eines gewerblichen Unternehmens (mit Namen und Anschriften) ausgeführt:
– Abbruch, Entsorgung
– Erdarbeiten/Aushub
– Bodenplatte
– Betonarbeiten (incl. Stahlarmierungen)
– Maurerarbeiten
– Fassadenbau
– Gerüstbau
– Zimmererarbeiten
– Dacharbeiten
– Dachspengler-, -blechnerarbeiten
– Schlosserarbeiten
– Sanitärinstallation
– Heizungsinstallationsarbeiten
– Installation
– Putz-/Gipserarbeiten
– Estrichbau
– Fliesenlegerarbeiten
– Bodenlegerarbeiten
– Innenausbau
– Malerarbeiten
– Tischler-/Schreinerarbeiten
– Pflasterarbeiten
Soweit das Bauvorhaben oder Teile davon in Eigenregie mit Bauhelfern ausgeführt werden, empfiehlt die BG BAU über Hilfeleistungen aller Helfer ein Bautagebuch zu führen. Hierin sollte dokumentiert werden wer, wann und in welchem Umfang (Zeitpunkt und Dauer) geholfen hat und welche Arbeiten konkret verrichtet worden sind. 

7. Soziale Wohnraumförderung
– Erhalt von Mitteln der sozialen Wohnraumförderung
– Eigenbauhelfer, die für ihre Tätigkeit entlohnt oder anderweitig vergütet werden
– Angaben, ob die gegen Entlohnung/Vergütung tätigen Helfer bis zum 2. Grad mit der Bauherrenschaft verwandt sind (Geschwister, Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel)
Bei Buvorhaben, für die Fördermittel zur Schaffung von Wohnraum im Sinne des Wohnraumfördergesetzes (WoFG) bewilligt wurden, ergibt sich die Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Unfallkassen). 

8. Versicherungsschutz für den Bauherren, seinen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner und versicherte Personen bei Eigenbauarbeiten
Grundsätzlich sind alle Personen, die der Bauherr als abhängige Hilfskräfte in arbeitnehmerähnlicher Form zu den Eigenbauarbeiten heranzieht, gleichgültig, ob sie kurz- oder langfristig gegen Entgelt oder unentgeltlich beschäftigt werden, kraft Gesetzes gegen Arbeitsunfall versichert. Ausnahme:
Der Bauherr und sein Ehegatte können nur über den Abschluss einer freiwilligen Versicherung gesetzlichen Unfallversicherungsschutz bekommen. Die freiwillige Versicherung muss schriftlich beantragt werden und tritt am Tage nach Eingang des Antrages bei der Berufgenossenschaft in Kraft.
Der Bauherr und sein Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner sind vom gesetzlichen Versicherungsschutz ausgenommen. Diese Personen können Versicherungsschutz nur auf Antrag erlangen. Hierzu ist ein formloser Antrag notwendig. Der Jahresbeitrag 2015 betrug 4.188,92 €.

Allgemeines zu Versicherungsschutz und Leistungen: 
Versicherungsschutz wird gewährt für Arbeits- und Wegeunfälle. Arbeitsunfälle sind Unfälle, die eine versicherte Person in ursächlichem Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit erleidet. Wegeunfälle umfassen die Wege zu und von einer Baustelle.

Der Leistungsumfang nach Eintritt eines Versicherungsfalls ist im Sozialgesetzbuch VII geregelt. Dieser umfasst die Heilbehandlung, die medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation sowie Rentenleistungen.

Versicherte Personen bei Eigenbauarbeiten:
Der von der BG BAU gewährte Unfallversicherungsschutz erstreckt sich grundsätzlich auf alle Personen, die für uns an unserem Bauvorhaben tätig werden.

Versicherungsschutz besteht für Personen, die im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses (gegen Entgelt) für uns tätig werden. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber aber auch Personen unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gestellt, die wie Beschäftigte/Arbeiter tätig werden. Hierzu gehören auch mithelfende Familienangehörige, Verwandte, Bekannte, Freunde, Nachbern und Kollegen.

Ausnahmen sind hiervon die freundschaftliche/verwandtschaftliche Gefälligkeitsleistung und die unternehmerähnliche Tätigkeit. Eindeutige Definitionen sind den geseetzlichen Vorschriften und der sozialgerichtlichen Rechtsprechung nicht zu entnehmen.

Bei Helfern, die im Rahmen einer im privaten Bereich üblichen Gefälligkeitsleistung tätig werden ist der solche Versicherungsschutz ausgeschlossen, weil solche Handreichungen rechtlich nicht als unternehmerähnlich gelten. um festzustellen, ob die Tätigkeit eher der Privatsphäre zuzurechnen ist, muss die Beziehung zwischen dem Bauherren und dem Helfer sowie das Ausmaß der Tätigkeit untersucht werden. Je enger die soziale Bindung ist, umso eher kann von einer Gefälligkeitsleistung ausgegangen werden.

Auch bei Personen, die wie ein selbständiger Unternehmer bei privaten Bauarbeiten tätig werden (so genannte unternehmerähnliche Personen), ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Um den Versicherungsschutz im Einzelfall konkret bestimmen zu können, ist immer auf das Gesamtbild des ausgeführten bzw. beabsichtigten Vorhabens abzustellen.

Die BG BAU gibt auch Beispiele:

1. Ein Freund des Vaters des Bauherren, zu dem der Bauherr selbst kaum Kontakt hat, beteiligt sich an Umbauarbeiten in erheblichem zeitlichem Umfang. Hier ist von einem versichertem Bauhelfer auszugehen.

2. Ein Fußballkamerad des Bauherren, zu dem über den Sport hinaus keine nähere soziale Bindung besteht, hilft über einen längeren Zeitraum bei Maurerarbeiten. Hier ist von einem versicherten Bauhelfer auszugehen.

3. Der Vater des Bauherren, der im Nachbarhaus wohnt und zu dem ein guter regelmäßiger Kontakt besteht, verunfallt bei Aufräumarbeiten, die einen geringen zeitlichen Gesamtumfang beanspruchen. Aufgrund der familiären Verbundenheit ist hier von einer unversicherten Gefälligkeitsleistung auszugehen.

4. Ein Freund des Bauherren, von Beruf Zimmermeister, übernimmt Vorbereitungsarbeiten für die Errichtung eines Dachstuhls einer Garage. Er arbeitet eigenverantwortlich, bestellt das Material und kann selbst bestimmen, wann er kommt und geht. Für den Freund ist hier von einer unversicherten unternehmerähnlichen Tätigkeit auszugehen.

„Mini-Jobber“,  die der Bauherr bei den Bauarbeiten beschäftigt, gehören grundsätzlich zum versicherten Personenkreis. Unabhängig von einer evtl. bestehenden Meldepflicht bei der Minijobzentrale in Essen sind die geleisteten Arbeitsstunden nachweis. und somit beitragspflichtig.

Für gesetzlich versicherte Bauhelfer empfiehlt die BG BAU den Abschluss einer privaten Unfallversicherung zu prüfen.

Neues Hobby – Pläne korrigieren

Gestern und heute sind wir mal wieder unserem neuen Hobby nachgegangen und haben Hauspläne korrigiert. 

Vor über 4 Wochen waren wir im Musterhaus von Danwood in Himmelkron und haben unsere Elektrobemusterung gemacht. 
Seitdem warten wir auf diese Pläne …
Unser Hausverkäufer, Herr Hackl meinte damals, dass es schnell geht, bis diese Pläne da wären. Nach etwa 4 Wochen hat uns seine Frau wegen einem Termin angerufen, es kam aber kein Rückruf mehr, wann das nächste Treffen sein soll. Immerhin haben wir auf die Pläne gewartet… und gewartet… und gewartet. Naja – weil wir dann gar nichts mehr von ihm gehört haben, wurde es mir zu blöd und ich habe seinen Vorgesetzten, Herrn Mühling angerufen. Dieser hat mir dann versprochen, dass er mal nachhaken wird. Am selben Tag erhielten wir die Info, dass das nicht klappen konnte, weil unser zuständiger Projektleiter in Berlin gerade Vater geworden ist und die Danwoood-Büros wohl auch gerade umziehen. 
Auf jeden Fall haben wir kurz darauf aktualisierte Hausansichten erhalten. 
Auf die Elektropläne warten wir immer noch. 
Mit den neuen Hausplänen haben wir uns erstmal geärgert! 
Unser Architekt, Herr Weikenstorfer hat uns einen Plan nach unseren Wünschen gefertigt und Danwood hat ein paar Sachen „reingezaubert“, die wir so nicht ausgesucht hatten. Das ist beim letzten Termin vor 4 Wochen schon so gewesen und auch in diesen Plänen. 
Also haben wir erstmal wieder alles ausgedruckt und das ausbessern angefangen. Mein Mann hat sich heute früh ans Telefon geklemmt und ist alles Punkt für Punkt mit dem Hausverkäufer durchgegangen. Er hat ihn schon begrüsst, mit den Worten: „Unsere Pläne passen schon wieder nicht..“ und selbst Herr Hackl sagte nur: „Ach, nicht schon wieder!“  Er hat sich auf jeden Fall alles aufgeschrieben und wir haben unser Werk per E-Mail hinterher geschickt. 
Unser Hausverkäufer hat uns dann auch erklärt, dass er in der Zwischenzeit schon Pläne erhalten hatte, uns diese aber nicht antun wollte, weil noch Sachen falsch waren, die wir schon mal bemängelt hatten. Z. B. war ständig eine optionale Pergola eingezeichnet, die wir von Anfang an nicht wollten. Mein Mann meinte schon zu Herrn Hackl, wenn die nochmal mit drauf ist, nehmen wir die und Herr Hackl zahlt sie 😉
Egal – er hätte ja mal einen Ton pfeifen können. Das wäre besser gewesen, als sich gar nicht zu melden. 
Jetzt hoffe ich, dass die Fehler im nächsten Plan mit der ganzen Elektroausstattung weg sind und keine neuen dazukommen. 
Ein Problem hatten wir auch mit Fenstern im Kinderzimmer. Da mussten wir spontan neue aussuchen, weil unsere Wunschfenster aus Konstruktionsgründen nicht eingebaut werden können. Die muss ich mir im nächsten Plan erst nochmal genau anschauen und sehen, ob das so bleiben kann. 
Unser Technikraum ist auch wie eine Wundertüte! Mit jedem neuen Plan ist ein neues Teil drin versteckt. Wir mussten also den Platz für Waschmaschine und Trockner schon das zweite Mal ändern und damit dann auch ein Fenster auf der Eingangsseite des Hauses, damit alles noch Platz hat. Gut, unser Technikraum ist sehr klein gehalten, aber noch mehr passt jetzt wirklich nicht rein. Herr Hackl meinte auch, dass jetzt wirklich alles eingezeichnet ist. Na, ich bin mal gespannt! 
Warten wir also auf den nächsten Termin und die neuen Pläne. Die bekommen wir vorab per Mail, weil man wirklich jedes Mal alles komplett überprüfen muss! 
Wir haben zwar mittlerweile bei jedem Termin alle Planungsunterlagen dabei aber es ist doch besser, das ganze in Ruhe vorher daheim anschauen zu können! 
 

Bauantrag: Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung

Es ist soweit! Die erste große Hürde für unser neues Haus ist geschafft. Der Bauantrag für unser Danwood Point 157 A indy wurde genehmigt!

Der Weg dahin war ein bisschen stressig.
Nachdem wir das Haus, bis auf die Bemusterung von Sanitär, Böden, Treppe, Türen, Elektro usw. fertig geplant hatten, haben wir uns Mitte Juli gefragt, wann eigentlich die nächsten Bauausschussitzungen sind. Da kam der große Schreck: Ach in einer Woche schon! Die nächste Bauauschussitzung wäre danach erst nach dem Sommerloch Ende September!
Wir haben sofort alle möglichen Hebel in Bewegung gesetzt, weil wir auf keinen Fall mit unserem Bauantrag erst in die Sitzung Ende September kommen wollten. 
Zuerst habe ich den Sachbearbeiter im Bauamt der Stadt Lichtenfels überredet, dass unser Antrag noch mit in diese Sitzung kommt. Der hatte zum Glück Verständnis und machte mit. 
Daraufhin haben wir einen furchtbar unvollständigen Bauantrag (die ersten vier Seiten und die Pläne die wir hatten) bei der Stadt eingereicht, weil die Ladung für die Stadträte schon rausgehen sollte. 
Dann habe ich den Architekten informiert, der mir gesagt hat, dass noch Unterlagen fehlen. Super, der Architekt oder der Hausverkäufer, über dessen Tisch alles geht, hätte ja von Anfang an sagen können, was er alles für den Bauantrag braucht bzw. auf was er keinen Zugriff hat und wir es selbst beschaffen müssen! Das liegt aber wahrscheinlich ein bisschen an unserem Hausverkäufer, der nach seiner Aussage, ziemlich viel zu tun hat im Moment. Das sagt er aber immer und deswegen kommt es mir manchmal vor wie eine Ausrede. Er geht nach einer Checkliste vor und nennt uns den nächsten Punkt, an dem er dann (Zitat) „ein Häckchen setzen kann“ immer erst, wenn er Zeit hat oder wir nachfragen. Er weiss genau, dass wir dieses Jahr eigentlich noch umziehen wollten, da würde ich mir manchmal wünschen, dass er von sich aus sagt, was man alles parallel erledigen kann, ohne erst ein Häckchen fertig zu setzen. Da fehlt mir leider ein bisschen die Transparenz und die Flexibilität!

Es fehlten noch: ein amtlicher Lageplan mit Katasterauszug und eine Entwässerungsauskunft. 

Also habe ich mich ans Telefon gehängt und erst mal das Vermessungsamt in Coburg angerufen, die mir migeteilt haben, dass ich den Katasterauszug nicht nur bei ihnen, sondern auch in der Stadt Lichtenfels im Bauamt bekomme. Ich wollte eigentlich da nicht schon wieder anrufen, weil ich mit dem Bauamt schon ein paar Mal wegen dem Antrag telefoniert hatte, aber egal, das war der kürzere Weg. Also habe ich unseren Sachbearbeiter angerufen und eine Stunde später den amtliche Katasterauszug mit Kostenrechnung bei ihm abgeholt und sofort an den Arkitekten per E-Mail weitergeleitet. Die Originale haben wir selber in die Bauantragsmappen eingelegt, nachdem sie bei uns waren.

Die Entwässerungsauskunft war ein größeres Problem. Das Baugebiet wurde von der Firma Kittner & Weber Ingenieurbüro GmbH in Sonnefeld erschlossen. Deswegen hatte die Stadt Lichtenfels keine Unterlagen über Kanal usw. Wie ich es vom Grundstückskauf schon gewohnt war, war Herr Weber nicht im Büro und ich habe ihn auf die Mailbox gesprochen und Herr Kittner hat mir einen Lageplan mit handschriftlich eingezeichneten Maßen der Kanäle und Rigolen im Baugebiet zukommen lassen. Das Bauamt konnte damit natürlich überhaupt nichts anfangen und ich habe weiter versucht, Herrn Weber zu erreichen. Der hat seine Dame im Büro nochmal suchen lassen. Bis heute habe ich von dieser Firma nicht die Pläne erhalten, die ich brauche.

Nach einigen Telefonanten mit dem Architekten kam diesem der Name des Baugebietes immer bekannter vor und er hat seine Unterlagen durchgesehen und die notwendigen Pläne letztendlich von einem Kollegen erhalten, der den Bau eines Danwood-Hauses in der Nachbarschaft im Jahr 2014 betreut hat. Gut, dass die Architekten ihre Unterlagen besser aufheben als die Firma Kittner & Weber!

Die Sachbearbeiterin in der Stadt, mit der ich ein paar mal wegen dem Kanal telefoniert habe, hat sich dann auch gefreut, dass sie die Pläne erhalten hat. Sie hatte mit Herrn Kittner gesprochen und die Auskunft erhalten, dass die Firma diese nicht herausgibt. Sie hat mich nur nochmal ausdrücklich gebeten, dass der Architekt in der Antragsmappe einen Höhenplan auf NN (im Schnitt eingezeichnet) beilegen soll. Nachdem der Architekt ja dann doch noch zu seiner Entwässerungsauskunft gekommen ist, wird er das auch machen.

Rechtzeitig, um noch alle Unterschriften der Nachbarn einzuholen, waren die Bauantragsmappen dann in der Post.

Ich hatte auch Glück, dass ich alle Nachbarn am Wochenende erreicht habe und sie so die Pläne unterschreiben konnten.

Das einzige, was in unserem Bauantrag dann noch gefehlt hat, war eine Rigolenberechnung. Der zuständige Sachbearbeiter hat die Bauantragsmappen gleich auf Vollständigkeit überprüft und mir dies gesagt. Das wäre aber für die Bauausschusssitzung nicht so entscheidend, nur bevor die Mappen ans Landratsamt weitergeleitet werden, wollte er die Berechnungen noch einheften.

Unser Architekt hat sich auch gleich darum gekümmert und eine Frima damit beauftragt und während die Mappen nach der Bauausschussitzung noch zur Unterschrift (Bürgermeister und Bauamtsleiter) im Rathaus unterwegs waren, konnte ich die Rigolenberechnung in der Stadt abgeben.

Ein paar Tage nach der Bauausschusssitzung gingen die Bauantragsmappen dann ans Landratsamt weiter, wegen Befreiung vom Bebauungsplan (höherer Kniestock als im Bebauungsplan und abweichende Dachfarbe). 

Weil ich von neuen Nachbarn wusste, dass sie wegen einem Grenzwert beim Schallschutz wegen einer Autobahn und Bahnstrecke am Ortsrand in einem Raum schalldichte Fenster und Lüftungsanlage einbauen mussten, habe ich gleich mit dem Kollegen im Bauamt telefoniert und ihm mitgeteilt, dass wir überall Dreifachverglasung und eine kontrollierte Be- und Entlüftung im ganzen Haus haben. 
Nach ein paar Tagen hat uns das Landratsamt trotzdem wegen weiterer Unterlagen angeschrieben. Der Befreiungsantrag war nur für den Kniestock ausgefüllt und wir sollten einen wegen der abweichenden Dachfarbe nachreichen. Laut Bebauungsplan dürfte man nur ziegelrot eindecken und wir wollen, wie die anderen Nachbarn auch, anthrazitfarbene Ziegeln. Ausserdem wollten sie noch einen Plan mit den grafisch dargestellten Abstandsflächen.
Das war eigentlich kein Problem. Ich habe unserem Architekten, Herrn Peter Weikenstorfer aus Bindlach eine Mail geschrieben und hatte nach ein paar Tagen alles in der Post. Das habe ich dem Kollegen im Bauamt auch gleich am nächsten Tag gebracht. Er hat versprochen, den Antrag dann zügig fertig zu machen. 
Ende August kam dann der heiss ersehnte Anruf, dass wir unsere Bauplanmappe abholen können, weil alles fertig ist!


Allgemeines zum Bauantrag:

Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung (Quelle: Landratsamt Lichtenfels) 


Die Baugenehmigung setzt die Einreichung eines Bauantrages voraus

Inhalt des Bauantrags:

  • Amtlicher Vordruck, der im Schreibwarenhandel erhältlich ist oder online ausgefüllt und heruntergeladen werden kann.
  • Lageplan im Maßstab 1:1000 mit Auszug aus dem Katasterkartenwerk (der aktuelle Stand auf dem Baugrundstück und den Nachbargrundstücken muss ersichtlich sein)
  • Bauzeichnungen und Baubeschreibungen
  • Nachweis über die Standsicherheit und den vorbeugenden Brandschutz bei Sonderbauten
  • Angaben über die Grundstücksentwässerung und die Wasserversorgung
  • Bei Bauvorhaben, die nicht an eine Sammelkläranlage angeschlossen sind, ist ein gesonderter Abwasserbeseitigungsantrag den Bauunterlagen beizufügen
  • weitere Unterlagen auf Anforderung der Baubehörde
Die Anträge müssen vom Bauherrn und dem vorlageberechtigten Entwurfverfasser unterschrieben sein und bei der Gemeindeverwaltung des jeweiligen Bauortes eingereicht werden.

Je nach Bauvorhaben müssen Bescheinigungen und Nachweise entweder mit dem Bauantrag oder mit der Baubeginnsanzeige oder mit der Anzeige der Nutzungsaufnahme vorgelegt werden.

Bis auf die beschriebenen Unterlagen, an die unser Architekt nicht rangekommen ist, hat er den Antrag erstellt, der in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden muss. Eine Mappe erhält der Bauherr am Ende zurück. 

Zusammen mit Formularen für: 
– Baubeginnsanzeige
– Anzeige der Nutzungsaufnahme
Erläuterungen zum Ausfüllen des Bau- oder Abgrabungsantrags (Quelle: stmi.bayern.de)
Reicht der auf den Vordrucken vorgesehene Raum für die erforderlichen Angaben nicht aus, verwenden Sie bitte gesonderte Blätter und legen Sie diese dem Antrag bei. 
Abkürzungen:
BayBO: Bayerische Bauordnung
BayAbgrG: Bayerisches Abgrabungsgesetz
BayVwVfG: Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz
BauvorlV: Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen 
BauGB: Baugesetzbuch
ZQualVBau: Verordnung über den Erwerb der Zusatzqualifikation zur Erstellung der bautechnischen Nachweise im Sinn des Art. 62 der Bayerischen Bauordnung – ZusatzqualifikationsverordnungBau 

Grundsätzliches

Der Antrag ist bei der für das Baugrundstück zuständigen Gemeinde einzureichen. Diese legt ihn, sofern sie nicht selbst untere Bauaufsichts- bzw. Abgrabungsbehörde ist, der unteren Bauaufsichts- bzw. Abgrabungsbehörde vor. Der Antrag ist grundsätzlich in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Die Erstschrift verbleibt bei der Bauaufsichts- bzw. Abgrabungsbehörde. Die Zweitschrift erhält der Antragsteller mit dem Bescheid über seinen Antrag zurück. Die Drittschrift erhält die Gemeinde. Ist die Gemeinde zugleich unte- re Bauaufsichts- bzw. Abgrabungsbehörde, genügt es, den Antrag in zweifacher Ausfertigung einzureichen (Art. 64 Abs. 1 BayBO, § 2 Satz 1 BauVorlV; Art. 7 Abs. 1 BayAbgrG, § 14 BauVorlV). Bei baulichen Anlagen mit Arbeitsstätten mit einem höheren Gefährdungspotential ist gemäß § 2 Satz 3 BauVorlV eine weitere Ausfertigung vorzulegen, die die Bauaufsichtsbehörde an das Gewerbeaufsichtsamt der zuständigen Regierung weiterleitet (vgl. Nrn. 2 und 9 des Antrags).
Anträge auf Genehmigung einer Werbeanlage (soweit sie nicht gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 12 oder Abs. 2 Nr. 6 BayBO verfahrensfrei ist) sind Anträge auf Baugenehmigung, da nach Art. 2 Abs. 1 Satz 2 BayBO Werbeanlagen bauliche Anlagen sind.
Die Genehmigungsfreistellung bebauungsplankonformer Abgrabungen nach Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BayAbgrG setzt voraus, dass der Antragsteller bei der Gemeinde geeignete Unterlagen vorlegt, die ihr ermöglichen, zu entscheiden, ob ein Antrag auf vorläufige Untersagung des Vorhabens nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauGB gestellt werden soll.
Zu 1. – Antragsteller / Bauherr
Ein Vertreter des Antragstellers/Bauherrn ist immer in den Fällen gesetzlicher Vertretung anzugeben. Eine solche liegt insbesondere vor, wenn der Bauherr eine juristische Person ist (z.B. AG, GmbH usw.) oder wenn der Bauherr nicht verhandlungsfähig ist. Treten mehrere Personen als Bauherren auf, so können sie zur Vereinfachung des Verfahrens einen verantwortlichen Vertreter benennen. Die Bauaufsichtsbehörde kann auch von sich aus verlangen, dass ein Vertreter bestellt wird, der ihr gegenüber die Verpflichtungen des Bauherrn erfüllt (Art. 50 Abs. 2 BayBO); im abgrabungsaufsichtlichen Verfahren gelten insoweit die Regelungen der Art. 17, 18 Abs. 1 BayVwVfG.
Zu 2. – Vorhaben
a) Gebäudeklassen / Sonderbau

Art. 2 Abs. 3 BayBO sieht eine Gliederung der Gebäude in 5 Gebäudeklassen vor. Art. 2 Abs. 4 BayBO bestimmt, welche Vorhaben Sonderbauten sind. Je nachdem, um was für ein Vorhaben es sich handelt, ergeben sich unterschiedliche Konsequenzen für das Verfahren (z.B. keine Genehmi- gungsfreistellung und kein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren bei Sonderbauten) und für die Ersteller der bautechnischen Nachweise bzw. deren Bescheinigung durch einen Prüfsachverständigen. Diese Festlegungen hinsichtlich der bautechnischen Nachweise gelten auch bei der Genehmi- gungsfreistellung (Art. 58 Abs. 5 Satz 1 BayBO).

Werden bei einem Antrag auf Abgrabungsgenehmigung auch dem Abgrabungsbetrieb dienende Gebäude (Art. 1 BayAbgrG) mit umfasst, so gelten hierfür die bauordnungsrechtlichen Anforderun- gen (Art. 9 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BayAbgrG). In diesen Fällen sind daher auch für den Abgrabungsantrag Angaben zur Einordnung des Bauvorhabens nach Art. 2 Abs. 3 und 4 BayBO erforderlich.
b) Bautechnische Nachweise
Grundsätzlich ist der Entwurfsverfasser im Rahmen seiner Bauvorlageberechtigung auch dazu be- rechtigt, die bautechnischen Nachweise zur Einhaltung der Anforderungen an die Standsicherheit, den Brand-, Schall-, und Erschütterungsschutz zu erstellen (Art. 62 Abs. 1 Satz 2 BayBO). Hierdurch wird die Gesamtverantwortung des bauvorlageberechtigten Entwurfverfassers für die Planung insgesamt betont.
Für die Erstellung und die Überprüfung der Nachweise der Standsicherheit und des Brandschutzes enthalten Art. 62 Abs. 2 und 3 BayBO jedoch für bestimmte Bauvorhaben abweichende Regelun- gen, auf die nachfolgend näher eingegangen wird.
Standsicherheitsnachweis:
Bei
–  Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 und 
–  sonstigen baulichen Anlagen, die keine Gebäude sind,muss der Standsicherheitsnachweis von einer hierfür besonders qualifizierten Person erstellt sein, da dieser Nachweis nicht in jedem Fall durch die Bauaufsichtsbehörde, einen Prüfingenieur oder ein Prüfamt zu prüfen oder durch einen Prüfsachverständigen zu bescheinigen ist.
Die Berechtigung zur Erstellung des Standsicherheitsnachweises in den oben genannten Fällen haben nach Art. 62 Abs. 2 Satz 1 BayBO
–  Personen mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau (i. S. v. Art. 49 Abs. 1 der Richtlinie 2005/36/EG) oder des Bauinge- nieurwesens mit einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung in der Tragwerksplanung, die in eine entsprechende Liste der Bayerischen Architektenkammer oder der Bayerischen Ingenieu- rekammer-Bau eingetragen sind,
–  staatlich geprüfte Bautechniker und Handwerksmeister des Maurer-, Betonbauer- oder Zim- mererfachs mit dreijähriger zusammenhängender Berufserfahrung und Zusatzqualifikation im 
Rahmen ihrer Bauvorlageberechtigung (Liste bei der Handwerkskammer Mittelfranken, § 10
Abs. 3 ZQualVBau) sowie
– Absolventen eines – durch das Bayerische Staatsministerium des Innern als gleichwertig aner
kannten – Studiengangs der Fachrichtung Holzbau und Ausbau für bestimmte Bauvorhaben in Holzbauweise im Rahmen ihrer Bauvorlageberechtigung.
In Anwendung des Vier-Augen-Prinzips ist darüber hinaus je nach Bauvorhaben zusätzlich eine Überprüfung des Standsicherheitsnachweises erforderlich:
Bei
– Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5
findet stets eine Überprüfung des Standsicherheitsnachweises statt; bei Sonderbauten wird der Nachweis durch die Bauaufsichtsbehörde oder durch einen Prüfingenieur oder ein Prüfamt im Auftrag der Bauaufsichtsbehörde geprüft, im Übrigen im Auftrag des Bauherrn durch einen Prüfsach- verständigen bescheinigt (Art. 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BayBO).

Bei
–  Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 und
–  nicht oder nur zum vorübergehenden Aufenthalt einzelner Personen bestimmten eingeschossigen Gebäuden mit freien Stützweiten von nicht mehr als 12 m und nicht mehr als 1.600 m2 Fläche findet keine Überprüfung des Standsicherheitsnachweises statt. 
Im Übrigen werden bei
–  Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3,
–  Behältern, Brücken, Stützmauern und Tribünen und
–  sonstigen baulichen Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe von mehr als 10 m,
die Bauvorhaben unter Anwendung des Kriterienkatalogs gemäß Anlage 2 der BauVorlV einer Einzelfallbetrachtung nach Maßgabe der jeweiligen statisch-konstruktiven Schwierigkeit unterzogen. Sofern die Kriterien nicht ausnahmslos erfüllt sind, ist auch hier eine Bescheinigung durch einen Prüfsachverständigen im Auftrag des Bauherrn erforderlich, bei Sonderbauten eine Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde oder durch einen Prüfingenieur oder ein Prüfamt im Auftrag der Bauaufsichtsbehörde. Sofern es sich hierbei um Sonderbauten handelt, ist der verbindlich eingeführte Krite- rienkatalog (Anlage 1a) bereits mit dem Bauantrag vorzulegen. In den anderen Fällen reicht dagegen die Vorlage mit der Baubeginnsanzeige.
Brandschutznachweis:
Nur bei

– Gebäuden der Gebäudeklasse 4, ausgenommen Sonderbauten und Mittel- und Großgaragen, muss der Brandschutznachweis von einer hierfür besonders qualifizierten Personen erstellt sein. 

Die Berechtigung zur Erstellung des Brandschutznachweises haben nach Art. 62 Abs. 2 Satz 2 BayBO
–  für das Bauvorhaben Bauvorlageberechtigte, die die erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes nachgewiesen haben und in eine entsprechende Liste der Bayerischen Architektenkammer oder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau eingetragen sind,
–  Angehörige des Studiengangs der Fachrichtung Architektur, Hochbau (Art. 49 Abs. 1 der Richt- linie 2005/36/EG), Bauingenieurwesen oder eines Studiengangs mit Schwerpunkt Brandschutz, die ein Studium an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiges Studium an einer aus- ländischen Hochschule abgeschlossen haben, danach mindestens zwei Jahre auf dem Gebiet der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden oder deren Prüfung prak- tisch tätig gewesen sind, und die erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes nachgewiesen haben und in eine entsprechende Liste der Bayerischen Architektenkammer oder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau eingetragen sind,
–  Personen, die die Ausbildung für mindestens den feuerwehrtechnischen Dienst in der Qualifikationsebene drei abgeschlossen haben, danach mindestens zwei Jahre auf dem Gebiet der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden oder deren Prüfung praktisch tätig gewesen sind, und die erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes nachgewiesen haben und in eine entsprechende Liste der Bayerischen Architektenkammer oder der Bayerischen In- genieurekammer-Bau eingetragen sind, oder
–  Prüfsachverständige für Brandschutz als Brandschutzplaner (§ 16 PrüfVBau).
Eine Überprüfung des Brandschutznachweises muss bei
–  Sonderbauten,
–  Mittel- und Großgaragen und
–  Gebäuden der Gebäudeklasse 5
erfolgen. Entweder muss der Brandschutznachweis durch einen Prüfsachverständigen für Brand- schutz bescheinigt sein oder er wird bauaufsichtlich geprüft (Art. 62 Abs. 3 Satz 3 BayBO). Die Ent- scheidung über die Art der Prüfung hat der Antragsteller/Bauherr im Bauantrag zu treffen.
c) Ausnahme / Befreiung / Abweichung
Sofern für ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben eine Ausnahme, Befreiung oder Abweichung erforderlich ist, ist der Abweichungsantrag mit dem Bauantrag zu stellen (Art. 63 Abs. 2 Satz 2 Halb- satz 2 BayBO). Der Zulassung einer Abweichung bedarf es jedoch nicht, wenn bautechnische Nachweise durch einen Prüfsachverständigen bescheinigt werden (Art. 63 Abs. 1 Satz 2 BayBO). 
Zu 3. – Baugrundstück
Gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 1 BayBO können sich Abstandsflächen ganz oder teilweise auf das Nachbargrundstück erstrecken, wenn der Nachbar gegenüber der Bauaufsichtsbehörde schriftlich zustimmt. Diese Zustimmung gilt nach Art. 6 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 2 BayBO auch für und gegen seinen Rechtsnachfolger. Die übernommenen Abstandsflächen müssen zusätzlich zu den für die Bebauung des Nachbargrundstücks vorgeschriebenen Abstandsflächen von der Bebauung freigehalten werden (Art. 6 Abs. 2 Satz 4 BayBO). Dies gilt entsprechend auch für die Übernahme von Abständen aus Gründen des Brandschutzes nach Art. 28 Abs. 2 BayBO oder Art. 30 Abs. 2 BayBO. Der Nachbar hat seine Zustimmung gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde abzugeben. Dabei gilt die bloße Unterschrift nach Art. 66 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BayBO nicht zugleich als Zustimmung zur Übernahme der Abstandsflächen.
Für diese Zustimmung hat das Staatsministerium des Innern einen Vordruck vorgeschrieben (s. Anlage 5).
Zu 5. – Nachbarbeteiligung

a) Baugenehmigungsverfahren und vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

Hier ist eine (förmliche) Nachbarbeteiligung nach Art. 66 Abs. 1 bis 3 BayBO durchzuführen: Der Bauherr oder sein Beauftragter legt den Nachbarn den Lageplan und die Bauzeichnungen zur Unter- schrift vor. Die Unterschrift gilt als Zustimmung.
Gemäß Art. 66 Abs. 1 Satz 3 BayBO kann die Gemeinde auf Antrag des Bauherrn Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigte) benachbarter Grundstücke, deren Unterschriften fehlen, benachrichtigen. Ob sie das tut, entscheidet die Gemeinde nach pflichtgemäßem Ermessen. Der Bauherr ist also für die Durchführung der Nachbarbeteiligung grundsätzlich selbst verantwortlich.
b) Genehmigungsfreistellung
aa) Der Bauherr kann auch bei der Genehmigungsfreistellung die normale (förmliche) Nachbarbeteiligung entsprechend Art. 66 Abs. 1 Satz 1 und 2 BayBO durchführen und den Nachbarn die Ein- gabepläne zur Unterschrift vorlegen. Dann gilt die Nachbarunterschrift als Zustimmung (Art. 58 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 i. V. m. Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BayBO).
bb) Gemäß Art. 58 Abs. 3 Satz 2 BayBO genügt es im Genehmigungsfreistellungsverfahren aber auch, wenn der Bauherr die Nachbarn spätestens gleichzeitig mit der Vorlage bei der Gemeinde benachrichtigt. Wie diese Information erfolgt, steht dem Bauherrn frei.
c) Nachbarbeteiligung bei Vorbescheidsantrag

Bei einem Vorbescheidsantrag kann die Bauaufsichtsbehörde auf Antrag des Bauherrn nach Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 BayBO von der Anwendung des Art. 66 BayBO absehen. Dies kann z.B. dann sinnvoll sein, wenn der Bauherr die mit dem Vorbescheid zu entscheidenden Fragen zunächst nur „intern“ mit der Bauaufsichtsbehörde – ohne Einschaltung des Nachbarn – klären will. Diese Verfahrensweise scheidet aber aus, wenn über den Vorbescheid nicht ohne den Nachbarn entschieden werden kann, beispielsweise wenn mit dem Vorbescheid bereits über eine Abweichung von einer nachbarschützenden Vorschrift entschieden werden soll.
d)  Nachbarbeteiligung durch öffentliche Bekanntmachung
Nach Art. 66 Abs. 4 BayBO kann die Bauaufsichtsbehörde auf Antrag des Bauherrn bei baulichen An- lagen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebes geeignet sind, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, zu benachteiligen oder zu belästigen (z. B. Massentierhaltungsbe- triebe), die Nachbarbeteiligung durch öffentliche Bekanntmachung durchführen.
e)  Abgrabungsaufsichtliches Verfahren
Sofern die Abgrabung nicht nach Art. 8 BayAbgrG den besonderen Anforderungen der Umweltver- träglichkeitsprüfung nach dem Fünften Teil Abschnitt III des Bayerischen Verwaltungsverfahrensge- setzes (BayVwVfG) unterliegt, gelten die Ausführungen zur Nachbarbeteiligung im bauaufsichtlichen Verfahren grundsätzlich entsprechend (Art. 9 Abs. 2 Satz 1 BayAbgrG); die Möglichkeit, auf Antrag von der Nachbarbeteiligung im Vorbescheidsverfahren abzusehen (siehe oben Buchst. c), besteht je- doch nicht.
Zu 7. – Anlagen
Ist für die Abgrabung nach Art. 8 BayAbgrG eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Fünften Teil Abschnitt III des BayVwVfG durchzuführen, muss der Abgrabungsplan nach Art. 78e Abs. 3 BayVwVfG zusätzliche Angaben enthalten. Nach Art. 78d BayVwVfG hat die Abgrabungsbehörde den Antragsteller vor Antragseinreichung auf dessen (nicht formgebundenes) Verlangen über Art und Umfang der für die Umweltverträglichkeitsprüfung voraussichtlich beizubringenden Unterlagen zu unterrichten.


Vertragsannahmebestätigung, Zahlungsbedingungen bei Danwood und Baunebenkosten eines Danwood-Hauses

Gut 4 Wochen nach der Vertragsunterzeichnung bei unserem Danwood-Fachberater werden wir endlich die Vertragsannahmebestätigung aus Berlin zurückerhalten. Der Bauvertrag wird bei Danwood vom Bauherren (also wir) und dem Danwood-Fachberater abgeschlossen und kommt dann zum Danwood-Niederlassungsleiter nach Berlin zur weiteren Unterschrift.
Leider habe ich bei der Nachfrage in Berlin erfahren, dass unser Hausverkäufer den Vertrag erst etwa eine Woche bei sich im Büro gehortet hat, bevor er ihn weitergeleitet hat. Die Vertragsunterzeichnung war am 01.07.16 und in Berlin sind die Unterlagen am 11.07.16 erst eingegangen. Dort war dann noch der Danwood-Niederlassungsleiter, der den Vertrag gegenzeichnen muss im Urlaub. Die Vertragsannahmebestätigung müsste dann aber in der kommenden Woche bei uns eintrudeln.

Damit beginnen auch die Zahlungsverpflichtungen zu laufen.

Danwood hat die Zahlungsbedingungen wie folgt geregelt: 

5 % des Gesamtpreises nach Zugang der Vertragsannahmebestätigung durch Danwood beim Bauherren (Datum der Bestätigung)

60 % des Gesamtpreises nach Fertigstellung des Rohbaus ohne Dacheindeckung

15 % des Gesamtpreises nach Dacheindeckung und Einbau technischer Leitungen

15 % des Gesamtpreises nach Fertigstellung des Estrichs und Abschluss des Trockenbaus

5 % des Gesamtpreises nach Durchführung der Abnahme des Vertrages (Datum auf dem Abnahmeprotokoll

Soweit für die Fälligkeit der jeweiligen Raten der Baufortschritt maßgeblich ist, sind die Zahlungen binnen 6 Werktagen nach Zugang der jeweiligen Rechnung bei uns zu leisten. Der Nachweis des Zugangs kann durch Übergabe der Rechnung an uns durch den Bauleiter geführt werden.
Aufgrund der kurzen Bauzeit wird im gegenseitigen Einvernehmen auf die Fälligkeitsregelung der VOB/B (§ 16 Abs. 1 Ziffer 3 VOB/B) verzichtet. Soweit für die Fälligkeit der jeweiligen Raten ein Datum maßgeblich ist (Vertragsannahmebestätigung, Abnahme), sind die Zahlungen binnen 21 Tagen nach diesem Datum zu leisten.

Danwood ist berechtigt, uns die Nutzung einschließlich die Schlüsselübergabe des fertiggestellten Bauobjektes nach der Abnahme so lange zu verweigern, bis ein Nachweis der Restzahlung der letzten Rate von 5% des Gesamtpreises erfolgt ist. Danwood darf die Arbeiten bei Zahlungsverzug bis zur Zahlung einstellen, sofern eine uns zuvor gesetzte angemessene Frist erfolglos verstrichen ist. Danwood ist berechtigt, alle ihr im Zahlungsverzug entstehenden Kosten als Schadensersatz geltend zu machen.

Danwood bietet eine Festpreisgarantie für das Haus ab dem Datum der Vertragsunterzeichnung. Wenn das Haus innerhalb dieser 12 Monate erbaut wird, ist das Bauvorhaben von eventuellen Preiserhöungen ausgenommen. Unter bestimmten Umständen (die mir leider nicht bekannt sind) verlängert Danwood diese Preisgarantie um weitere drei Monate. 

Danwood behält sich aber vor, den Gesamtpreis im Falle einer Umsatzsteuererhöhung anzupassen.

Dann gibt es noch eine Reihe anderer Kosten – Baunebenkosten – für die wir von der entsprechenen (von Danwood oder uns beauftragten) Stelle gesonderte Rechnungen erhalten.

Diese Kosten sind im Bauvertrag unter Eigenleistungen des Bauherren und Baunebenkosten aufgelistet:

Allgemeine Kosten:
– Behördliche Gebühren und Beiträge, Baugesuch, Baugenehmigung(en;
– Kosten für die Erstellung der Anlagen zur Entwässerung und für die Erstellung der Anlagen für die Elektro-, Öl-, Gas-, und Wasserversorgung zur Anschlussstelle;
– Kosten für die Statik wegen nachträglicher Änderungen, Prüfgebühren für die Statik;
– Kosten für Baugrundgutachten (Bodengutachten) und Abnahmen;
– Finanzierungskosten einschließlich Vorfälligkeitsentschädigungen, Zinsschäden und Bereitstellungskosten

Kosten von Außenanlagen/Anlagen der Ver- und Entsorgung
– Zufahrtswege, Garten- und Landschaftsbau, Pflasterung, Außensockeldämmung und -Aufschüttung, Erschließungsarbeiten und alle damit in Zusammenhang stehenden Erdarbeiten;
– Eingangspodest mit Treppenanlage, Schächte, Zisternen, Zäune, Außentreppen;
– Klär- und Abwassersammelgruben, Gasmitteltanks, Oberflächenwasserentwässerung und Tanks, Tiefensonden und deren verbindung zur Heizanlage und alle damit in Zusammenhang stehenden Erdarbeiten

Kosten für die Schaffung der Bebauungsvoraussetzungen 
– sämtliche Kosten für die Schaffung und Erhaltung der Bebauungsvoraussetzungen gemäß des Bauvertrages, insbesondere die Kosten für die Schaffung einer ungehinderten Zufahrt zum Baustellenbereich (bis 5 m an die Kellerdecke bzw. Bodenplatte bei durchgehender Zufahrtsbreite von mindestens 3 m) und im Zufahrtsbereich der Lieferanschrift für Schwerlastfahrzeuge (Kran und Sattelzug ohne Lenkachsen);
– Beseitigung von Altsubstanz, Altlasten und Baumbestand, Wurzeln, Ästen, Bauschutt aus Abbrucharbeiten;

Weitere Kosten für:
– die Haltung bzw. Beseitigung von Grund- und Schichtenwasser;
– die Kennzeichnung des Grundstückes durch Freilegung der Grenzsteine, die Ein-, Ver- und Nachmessung – amtlich und nichtamtlich -, einschließlich amtlichem Lageplan nebst Höhennivelement und Auszug aus dem Bebauungsplan, Absteckung der Grundrissflächen und Festlegung der Höhenlage;
– den Wasser- und Baustromanschluss sowie Bauwasser und Baustrom selbst;
– die Bauleistungsversicherung, Bauherrenhaftpflichtversicherung und Wohngebäudeversicherung (mit Versicherung von Elementarschäden, Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel);
– die Mischmüllcontainer in erforderlicher Größe und Zahl und eine Bautoilette (einschl. der Kosten für das Sanitärkonzentrat, die Befüllung und Entsorgung);
– Erstellung des Kellers bwz. der Bodenplatte

Baustrom und Hausanschluss

Das erste Schreiben der Firma Behrschmidt Automation aus Nedrossenfeld hat uns erreicht.
DAN-WOOD beauftragt die Firma Behrschmidt mit der Erledigung sämtlicher Formalitäten im Bereich Strom.

Notwendige Baunebenleistungen und Formalitäten für den Baustrom und Hausanschlus:

Organisation des Baustromanschlusses zusammen mit weiteren DAN-WOOD-Partnern (beginnt ca. 14 Tage vor dem Aufstelltermin des Hauses):
– Ausfüllen und Einreichen des Baustromantrages mit allen nötigen Unterlagen
– Standortklärung und Aufstellung der Anschlusssäule mit dem jeweiligen Energieversorger
– Terminabklärung mit dem beuaftragten Tiefauunternehmen, welches die Säule vor Ort aufstellt
– Bereitstellen eines geprüften A/B-Kombistromverteilers in dem sich dann ein Platz für den Stromzähler befindet sowie ebenso nötige Absicherungen, ein Fehlerstromschutzschalter zum Personenschutz und genügend Licht- und Starkstromsteckdosen für die Aufstell- und Ausbauteams von DAN-WOOD

Einbau des Zählerschrankes (am zweiten oder dritten Tag nach der Hausaufstellung):
– Montage des Zählerfeldes
– Einbau von HSA-Automaten, Zählerplatzfeldern und Sicherungsebenen
– Vorrichtung des Wärmepumpen-Schaltfeldes mit eigenem HSA-Abgang, Tarifumschaltrelais, Platz für Mehrtarifzähler und Rundsteuerungsempfangseinheit

Einreichen des endgültigen Hausanschlussantrages beim Energieversorger: 
– Terminabstimmung mit der Bauleitung von DAN-WOOD (kurz nach Begehbarkeit des Estrichbodens)
– Weitergabe des Termins an den Energieversorger sowie dem zuständigen Tiefbauunternehmen zu einem möglichst gemeinsamen Termin mit:
1. Abbau des Baustroms und Rückbau von Säule und A/B-Kasten
2. Verziehen des Hausanschlusskabels sowie Einbau des HAS-Kastens (Panzersicherungen)
3. Anschluss des Zählerschrankes an den HAS
4. Einsicherung des HAS und des Zählerschrankes
5. Einbau des endgültigen Hausstromzählers durch externen Dienstleister oder den Energieversorger direkt
6. Besichtigung, Messung und Erprobung der Stromkreise sowie aller Anschlusspunkte wie z.B. Steckdosen mit VDE-geprüften Messgeräten
7. Protokollieren aller Messergebnisse und Weitergabe der Dokumentation an den Kunden
 Dies erfolgt im Idealfall innerhalb eines Arbeitstages.

Die Firma Behrschmidt erledigt auch die LAN-Verkabelung (Netzwerktechnik in die jeweiligen Räume mit EDV-Leitungen und Anschlussdosen dazu für Medienserver u.ä.).

Genauso wie die Beleuchtung (Deckeneinbaustrahler, Aussen- und Garagenbeleuchtungen, Treppenbeleuchtungen usw. in energiesparender LED-Technik).

Über diese Punkte haben wir uns aber noch keine Gedanken gemacht.

Ebenso wird die Firma mit der Photovoltaikanlage beauftragt. Dazu mehr in einem separatem Post.


Sonstiges zur Versorgung mit Baustrom, Bauwasser und den Hausanschlüssen mit Strom, Wasser und Telefon/Internet: 

Der Antrag auf Baustrom wird von der Firma Behrschmidt vorausgefüllt. Nötig ist dazu der Lageplan und der Bauplan von DAN-WOOD.

Für das Bauwasser müssen wir uns selbst an die Stadtwerke Lichtenfels wenden.

Für den Hausanschluss mit Strom werden die Unterlagen auch von Behrschmidt vorausgefüllt. Erdarbeiten werden normalerweise von Bayernwerk an einen Subunternehmer vergeben. Diese können auf Wunsch aber ausgegliedert und selbst vergeben werden.

Seit dem 31.12.2013 gibt Bayernwerk keine Aufträge bzgl. Telefon mehr an die Telekom weiter. Der Telefonanschluss muss selbst online oder in einem T-Punkt beantragt werden. Die zugehörigen Erdarbeiten werden idealerweise an den Subunternehmer vergeben, der den Hausanschluss mit Strom erledigt, da Termine und Ort gleich sind.

Der Wasseranschluss kommt fast immer von der Gemeinde direkt. Der Tiefbau erfolgt entweder von der Gemeinde selbst oder auch von einem zu beauftragenden Subunternehmer. Dies muss bei der Gemeinde abgeklärt werden.

Die Verfügbarkeit von Highspeed-Glasfaser-Ethernet ist regional abzuklären.

Sonnenschutz fürs Auto – Climair Sonniboy …. oder, warum man beim Autofahren nicht aufs Handy schauen soll!

Eigentlich wollte ich Euch an dieser Stelle von meinem nigelnagelneuen Sonnenschutz für mein Auto erzählen.

Mich ärgern schon länger diese Sonnenblenden, die nur mit Saugnäpfen befestigt werden, weil sie bei Temperaturschwankungen dauernd abfallen oder von den Kindern abgezupft werden.

Weil ja abzusehen war, dass der nächste Sommer kommt, habe ich mir Ende März bei Amazon den ClimAir Sonniboy für meinen Mercedes Benz A-Klasse bestellt. Die Sonnenblenden sind mit 178,- € über Amazon Prime relativ teuer in der Anschaffung, aber ich wollte ja mein Auto noch einige Jahre fahren!

Damit wären wir dann jetzt beim Thema – Handy am Steuer und was der Geschädigte wegen einer Sekunde Unachtsamkeit jetzt für einen Ärger hat: 

Leider ist mein Mann am 1. Juni mit meinem Auto zum Einkaufen gefahren. Das ist aber noch nicht das Problem. Er wollte unser Baby mitnehmen aber die Kleine ist kurz voher eingeschlafen. Das ist auch nicht das Problem, sondern Glück!

Die hinter ihm fahrende 24-jährige Frau hatte vergessen, dass ihr VW keinen Autopilot hat und hat auf ihr Handy geschaut!

Mein Mann musste verkehrbedingt anhalten und sie ist ungebremst hinten in ihn reingefahren!
Während er sich jetzt von den Unfallfolgen mit Schleudertrauma und Beschwerden in Rücken, Becken, Knie und Handgelenken erholt, suchen wir jetzt ein neues Auto 😕

Also hier nochmal für alle, die es noch nicht wissen:

Hande weg vom Handy beim Autofahren!
Der Gesetzgeber hat sich schon etwas dabei gedacht, wenn er es verbietet und mit hohen Strafen ahndet.
Strafe für Handy an Steuer: 60,- € und 1  Punkt in Flensburg
Auffahrunfall: Fahrlässige Körperverletzung (Straftat nach dem StGB) 3 Punkte

Also: Handyton leise und ab in die Tasche damit! Dann glotzt man beim Autofahren nicht dauernd drauf! 
Jetzt hat ja nicht nur die Unfallverursacherin kein Auto mehr und ihr Register beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg gefüllt, sondern wir jede Menge Rennerei und Stress wegen ihrer kurzen Unachtsamkeit. 
Tag 1, Mittwoch:
Mein Mann ruft an und sagt, er hatte einen Unfall und wird ins Krankenhaus gebracht. Den Krankenwagen habe ich am Telefon schon gehört. Es hat mich zumindest etwas beruhigt, dass er selber anrufen konnte! 
Nachdem er untersucht wurde und Gottseidank nichts schlimmeres passiert ist (innere Verletzungen oder Brüche) habe ich mein Auto in der Werkstatt besichtigt. 
Er sollte über Nacht bleiben, also habe ich meine Schwester gebeten, abends kurz auf die Kids aufzupassen und ich habe ihm ein paar Sachen ins Krankenhaus gebracht. 
Das ich den ganzen Tag unruhig und hibbelig war, kann man sich bestimmt vorstellen. 
Tag 2, Donnerstag:
Früh hat mir mein Mann mitgeteilt, dass er erst nachmittags heim darf, weil er andere Medikamente bekommen hat und die Ärzte abwarten wollen, ob er sie gut verträgt. Das ich dann wieder hibbelig wurde, war klar.
Abends haben wir erstmal den Schaden bei der Versicherung gemeldet. Das hat die Verursacherin zwar an Tag 1 schon bei ihrem Vertreter getan, der hat es aber nicht weitergeleitet und wir brauchen ja eine Schadensnummer um unseren Schaden zu regulieren. 
Tag 3, Freitag:
Erstmal mit meinem Mann zusammen das Auto in der Werkstatt begutachten… Äusserlich sieht es gar nicht so schlimm aus, muss aber am Fahrgestell doch ziemliche Schäden abbekommen haben. Jetzt warten wir auf den Gutachter, der schon längst da sein könnte, wenn die Verursacherin den Schaden direkt bei der Schadenshotline gemeldet hätte und nicht nur bei ihrem Vertreter. 
Woche 2: 
Mein Mann war zur Vernehmung bei der Polizei und hat sich bei der Gelegenheit erkundigt, ob wir die Kindersitze überhaupt noch verwenden können. Immerhin kauft man ja auch keine gebrauchten Kindersitze, die einen Unfall hatten.
Die Schadenshöhe steigt: Die Kindersitze müssen ersetzt werden! Wir würden uns sogar strafbar machen, wenn wir sie weiterverwenden.
Der Gutachter war inzwischen in der Werkstatt und das Urteil lautet: Wirtschaftlicher Totalschaden. Fettgedruckt steht das einfach so am Ende des Gutachtens….
Also beginnen wir mit Gesprächen über ein neues Auto.
Was man nicht vergessen darf ist, dass sich bei meinem Mann in dieser Woche erst alle Beschwerden nach und nach gezeigt haben. Das ist das hinterlistige am Schleudertrauma. Kurz nach dem Unfall spürt man zwar die Kräfte, die auf einen einwirken, Tage später zeigt sich dann erst das volle Ausmaß der stumpfen Verletzungen. 
Woche 3:
Die Zwischenfinanzierung bei der Bank ist geklärt. Immerhin wird sich das ja ein bisschen hinziehen, bis die gegnerische Versicherung den Schaden reguliert. Danach ergibt sich immer noch eine Differenz zur Neu-/Ersatzbeschaffung, die wir gerade nicht in der Portkasse haben. Danach waren wir im Autohaus, um zu besprechen, welches Auto es werden soll. Die Chefin sucht jetzt für uns einen gebrauchten weissen VW Touran.
Ich war immer sehr zufrieden mit meiner A-Klasse. Vor allem war das Auto nach 9 Jahren mit einer Laufleistung von nur 70.000 km immerhin noch knapp 7.000,- € wert! Wir wollen uns bei der Gelegenheit aber gleich ein richtiges Familienauto zulegen. Der VW Touran ist bei allen Tests unter den besten Kompaktvans. Ich denke, das das eine gute Entscheidung war. 
Laut Gutachter ist der entstandene Schaden kein Pappenstiel und um kein Geld als Geschädigter zu verlieren haben wir beschlossen einen Anwalt zu konsultieren. Unsere Rechtschutzversicherung ist in diesem Fall gar nicht nötig, da die Sachlage eindeutig ist.

Nach dem Termin fühle ich mich auf jeden Fall gut beraten. Der Anwalt, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist, hat erklärt, dass neuerdings jeder mit ein bisschen Schleudertrauma zum Anwalt geht und dadurch leider diejenigen benachteiligt werden, die wirklich verletzt sind. Er hat sich als Anwalt schon fast über die Beckenprellung meines Mannes gefreut, weil sich das auf die Schmerzensgeldhöhe positiv auswirkt. Das ist aber wahrscheinlich das einzige positive an so einer Beckenprellung.

Er wird zwei Mandate aufmachen. Eins für mich und die Regulierung des Sachschadens, da ich der Eigentümer des Autos bin. Und ein zweites für meinen Mann, der den Personenschaden davongetragen hat.

Danach waren wir nochmal in der Werkstatt unseres Vertrauens um mitzuteilen, dass der Anwalt der gegnerischen Versicherung noch eine Woche Frist gibt, um ein höheres Angebot über den Restwert des Autos einzuholen. Dann kommt unser schöner Mercedes Benz A-Klasse weg. 

Woche 4: 
Die ersten Vorschläge unseres Autohändlers sind da. Wir haben uns auch gleich für ein Modell entschieden. Ein VW Touran Style 4 Jahre alt und 104 PS soll es werden. Die Werkstatt unseres Vertrauens, Auto Wagner in Reundorf wird das Auto aus Dresden holen.

Das Unfallauto wird von einem Aufkäufer abgeholt.  Die Firma Leo Bruck Automobile aus Frankfurt hat das höchste Restwertangebot abgegeben. Der Angestellte dieses Autohauses muss ziemlich unverschämt gewesen sein und hat ersmal versucht, den Preis, an den er von der Versicherung gebunden ist, herunterzuhandeln. Dann hat er angefangen, wegen fehlender Teile zu streiten. Aufhänger war z. B. der fehlende Wagenheber. Wer sagt dennn, dass bei einem 9 Jahre alten Auto der Wagenheber noch da sein muss, wenn das Auto eh kein Ersatzrad hat! Nachdem er vom Seniorchef zum Auslüften kurz vom Platz verwiesen wurde ist er später doch mit dem Auto zum vereinbarten Preis abgezogen!

Woche 5:
Unser VW Touran ist da.
Das erste Geld von der Versicherung zur Schadensregulierung ist da.

Schmerzensgeld ist noch in Bearbeitung.
Arbeitsunfähigkeit ist zu Ende – Ärztliche Behandlung läuft aber noch. 

Der Arbeitgeber meines Mannes wird sich vermutlich noch den Verdiestausfall  meines Mannes ersetzen lassen.

Fazit:
Als Geschädigter nach einem Unfall hat man nur Ärger und Rennerei.
Laut Gesetz wird man mit dem Schadensersatz zwar wirtschaftlich ganz gut bedacht, aber die Zeit die vergeht, bis der normale Alltag wieder hergestellt ist, ist nicht zu bezahlen.

Ich mag gar nicht daran denken, was man alles am Hals hat, wenn die kleine Unachtsamkeit der Unfallverursacherin einen längern Krankenhausaufenthalt meines Mannes nach sich gezogen hätte!

Also nochmal: Beim Autofahren kommt das Handy weg und der Blick geht geradeaus auf die Straße!

Bauvertrag über die Lieferung und Montage eines DAN-WOOD Fertighauses

Nachdem wir die ersten Pläne mit unseren Änderungen des Danwood Point 157A Mitte Juni erhalten haben, haben wir diese nochmals angepasst.

Wir haben vom ursprünglichen Plan des Point 157A den Grundriss um einen Meter verlängert die Fenster und Terassentüren verändert, in der Küche eine Wand mit Schiebetüren eingezogen, einen Kamin im Wohnzimmer eingefügt und ein Satteldach mit Photovoltaikanlage aufgesetzt.

Das klingt jetzt recht einfach, hat uns aber trotzdem etwas Nerven gekostet, weil der Architekt von DAN-WOOD immer mal Fenster eingezeichnet hat, die wir so nicht wollten und unsere Schiebetüren in der Küche entweder vergessen oder falsch eingezeichnet hat. Nach jeder Änderung, die mein E-Mail-Postfach erreicht hat, hieß es also, alles genau durchschauen und hinterhertelefonieren!

Bei den aktuell vorliegenden Plänen sind jetzt nur noch Kleinigkeiten anzupassen, die schon an den Architekten weitergegeben wurden. Auch meine letzten Fragen zu Brüstungshöhe der Fenster und Größe der Dachfenster sind jetzt beantwortet. Der Architekt hat uns auch schon einen digitalen Lageplan mit der Stellung des Hauses und der Garage auf dem Grundstück zukommen lassen.

Die Hausplanung und Grundrissplanung ist jetzt also abgeschlossen!

Ich kann mich noch gut an den Satz unseres Hausverkäufers erinnern, als er mir dieses Haus aufgrund unserer Wünsche und Vorstellungen vorgeschlagen hat. Er sagte damals als erstes: „Vergessen Sie mal, wie das Haus aussen aussieht!“. Ich hätte es nach der Abblidung im Prospekt tatsächlich niemals näher betrachtet. Bei unserem Termin diese Woche hat er dann gesagt, dass das Haus jetzt richtig gut aussieht!

Inzwischen haben wir im Musterhaus der Firma DAN-WOOD in Himmelkron zusammen mit unserem Hausverkäufer, Herrn Hackl, den umfangreichen „Bauvertrag über die Lieferung und Montage eines DAN-WOOD Fertighauses“ unterschrieben. Seit Beginn meiner Elternzeit habe ich nicht mehr so viele Seiten einzeln unterschrieben!

Beim Vertragsabschluss der Küche haben wir einen Sekt bekommen – beim Hauskauf haben wir einen DAN-WOOD Regenschirm, einen Champagner von Moet und den Kugelschreiber, mit dem wir unterschrieben haben, bekommen. Der Wert steigt…!

Inhalt des Bauvertrages:
Name und Anschrift der Bauherren und die Firma Danwood S. A.
§1 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
§2 Preis
§3 Eigenleistungen des Bauherren und Baunebenkosten
§4 Rücktritt
§5 Zahlungsbedingungen
§6 Liefervoraussetzungen/Liefer- und Montagetermin/Kaufpreissicherung
§7 Änderungsvorbehalt
§8 Abnahme
§9 Kündigung
§10 Gewährleistung/Mängelansprüche
§11 Allgemeine Bestimmungen
§12 Empfangsbestätigung
§13 Zustandekommen des Vertrages
§14 Vertragsbestandteile
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
DAN-WOOD Liefervoraussetzungen
TODAY Bau- und Leistungsbeschreibung
Hausspezifikation
Widerrufsbelehrung
Vorbehaltsvereinbarung
Kostenaufstellung für die Finanzierung
Empfangsbestätigung der als Anlagen erhaltenen Vertragsunterlagen
Finanzierungsbestätigung
Checkliste für Bauherren
Änderungsliste
Hauspläne
Auftrag für Firma Behrschmidt Automation für Photovoltaikanlage
Infoblatt über die Ausführung im Bereich des Sockels
Auftrag für die Firma GS Bau für die Bodenplatte
Bodenplatte Bau- und Leistungsbeschreibung
Auftrag für die Firma DAHMIT Garagenvertriebsgesellschaft mbH für die Doppelgarage

Als wir wieder zu Hause waren, war schon der Bemusterungslink in meinem Postfach.

Inhalt der Bemusterung: 
Haus außen: Dacheindeckung, Schornsteinkopf, Dachüberstandsverkleidung, Dachflächenfenster, Dachrinnen und Fallrohre, Fassade – Farbe, Reibe- oder Scheibeputz, Fenster, Fenstergriffe mit Schlüssel, Fensterverglasung, z. B. Badfenster, Außenfensterbänke, Rolläden Farbe, bei Rolläden: Farbe der Führungsschienen, Außen-Haustür, Außen-Haustürverglasung, Außentür – Drückergarnitur, Balkongeländer (falls vorhanden), französische Balkone (falls vorhanden), Farbe Stahlstange für Fluchtfenster (weiß/silber/RAL),

Haus innen: Fensterinnenbänke, Innentüren, Türgriffe, Treppe – Holzart, Treppe – Pfosten, Treppe – Geländerstäbe, zusätzliches Geländer – Sicherung der Kelleröffnung, zusätzliche Treppe ins UG

Innenausbau: Wände (Rauhfasertapete mittel oder Triplex, bzw. Glasfasertapete oder glatte Wände), Fußbodenfliesen (Bemusterung bei der Firma KERAMUNDO in Nürnberg), Sockelleisten, Fliesen für Bad und WC (Gästebad), Verlegungsart der Fliesen (gerade/diagonal), Wandfliesen für Bad und WC (Gästebad), über 1,20m hoch verfließt (gegen Mehrpreis), Fugenfarbe Wand (Standard weiß bzw. steingrau), Kantenausführung (Schienenart und Material), Laminat bzw. Teppiche, Sockelleisten, Fußbodenleisten zwischen den einzelnen Zimmern, Sanitärobjekte mit Armaturen (Toilette mit Betätigungsplatte, Waschbecken, Badewanne mit Armatur, Duschbecken/Duschtasse mit Duscharmatur, Duschkabine)

Haustechnik: Heizung (WP/Gas), Heizkörper/FPH, Elektroheizkörper im Bad (Handtuchheizkörper), Lüftungsanlage, Sonnenkollektoren, Photovoltaik, Elektroschalter, Klingel

Die Zeit der 14-tägigen Widerrufsfrist des Bauvertrages werden wir also mit der Bemusterung verkürzen.

Einige optionale Ausstattungen, wie z. B. zweifarbige Fenster und Haustür (innen weiß, außen anthrazit) sind bereits preislich berücksichtigt. Die anderen Details müssen jetzt alle bestimmt werden.

Nach der Widerrufsfrist haben wir dann hoffentlich auch eine Mappe des Architekten im Briefkasten, mit der wir den Bauantrag einreichen können. Nach der Baugenehmigung in der Gemeinde, muss unser Bauantrag noch ins Landratsamt, weil die Höhe des Kniestockes und die Dachfarbe vom Bebauungsplan abweichen. Das dürfte aber kein größeres Problem darstellen, weil die Häuser in der Nachbarschaft alle ähnliche Abweichungen haben und diese problemlos genehmigt wurden.